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Luzern

Urteil: Wegen Geldwäscherei muss ein 24-Jähriger für sechs Monate ins Gefängnis

Der Mann schilderte sich an der Verhandlung als Opfer. Doch das Luzerner Kriminalgericht sah ihn als Täter.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 24-jährigen gebürtigen Luzerner wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei und Irreführung der Rechtspflege zu 13 Monaten Haft verurteilt. Davon muss er 6 Monate ins Gefängnis. Für den Rest der Strafe gilt eine Probezeit von drei Jahren. Der Mann hat zudem Verfahrenskosten von 5360 und eine Geldstrafe von 2100 Franken zu zahlen. Das Urteil geht über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese beantragte 12 Monate Haft, davon ebenfalls 6 Monate unbedingt. Der Verteidiger wollte eine bedingte Strafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte konnte einen Geldfluss von über 160'000 Franken bei der Verhandlung nicht näher erklären. Er sah sich als Opfer. Drei ihm unbekannte Männer hätten ihn gezwungen, sein Konto zur Verfügung zu stellen. Das Geld wurde überwiesen, der Mann hob es ab und überreichte es den Unbekannten. 48'000 Franken verwendete er für sich selbst.

Glaubhaft kam die Geschichte nicht rüber. Die Staatsanwältin meinte, diese sei «erstunken und erlogen». Im Plädoyer verwies sie auf die acht Verurteilungen ab 2015, die eine bedingte Strafe gegen den Angeklagten nicht rechtfertigen würden. Deshalb forderte sie die besagten 12 Monate Haft, davon 6 Monate unbedingt. Der Verteidiger wollte für seinen Mandanten eine bedingte Strafe und eine um 400 Franken reduzierte Geldstrafe von 1700 Franken.

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