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Uri

Urner SVP-Landrat will von Regierung Antworten zur Ausschaffung krimineller Ausländer

Nach Annahme der Ausschaffungsinitiative im Jahre 2010 dürfen kriminelle Ausländer nur noch in Ausnahmesituationen in der Schweiz bleiben. Inwiefern dies im Kanton Uri umgesetzt wird, will eine landrätliche Interpellation in Erfahrung bringen.

Das Gesetz zur Ausschaffungsinitiative verlangt, dass automatisch ausgeschafft werden muss, wer wegen bestimmter Delikte verurteilt worden ist. Es sind dies vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte, oder Verbrechen wie Raub, Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruchsdelikte sowie Missbrauch von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe.

Vom Urner Regierungsrat möchte SVP-Landrat Pascal Arnold (Flüelen) in diesem Zusammenhang wissen, wie der Kanton Uri diese Vorgaben umsetzt. In einer von Matthias Steinegger (FDP, Flüelen) mitunterzeichneten Interpellation will er von der Regierung wissen:

1. Wie viele von der Ausschaffungsinitiative betroffene Straftäter erhielten in den letzten drei Jahren im Kanton Uri einen Landesverweis, und wie viele wurden tatsächlich ausgeschafft? Aufgrund welcher Straftatbestände geschah dies?

2. Wie viele Anträge auf Landesverweis wurden durch die Staatsanwaltschaft gestellt, und wie viele davon wurden vom Gericht abgelehnt?

3. Wer entscheidet, ob ein Antrag auf Landesverweis gestellt wird beziehungsweise wer entscheidet schlussendlich, ob ein Härtefall vorliegt?

4. In wie vielen Fällen wurde aufgrund eines Härtefalls von einem Landesverweis beziehungsweise von einer Ausschaffung abgesehen, und was für Delikte hatte der jeweilige Täter begangen?

SVP geht davon aus, dass viele Straffällige im Land bleiben dürfen

Grund zur Einreichung der Interpellation sei die vom Parlament eingebaute sogenannte Härtefallklausel, wonach Gerichte in besonderen Fällen von einem Landesverweis absehen können. Etwa, wenn ein Ausländer hier geboren ist oder zumindest schon sehr lange hier lebt, wenn seine Familie hier ist, wenn seine Wiedereingliederung im Heimatland kaum gelingen dürfte oder aber wenn der Gesundheitszustand des Verurteilten eine Ausschaffung nicht zulässt.

«Gemäss den neusten publizierten Zahlen muss wohl davon ausgegangen werden, dass in der realen Konsequenz viele ausländische Straftäter weiterhin in unserem Land bleiben dürfen, obwohl sie für eine Straftat verurteilt wurden, die gemäss Verfassung und Strafgesetzbuch zwingend zu einer Ausschaffung hätte führen müssen», schreibt Arnold in seiner Interpellation.

Ein Blick auf die Zentralschweizer Kantone zeige, dass der Kanton Uri mit einer Ausschaffungsquote von 0 Prozent zusammen mit dem Kanton Obwalden auf dem letzten Platz liege. Der Kanton Luzern weise 91 Prozent, der Kanton Zug 82 Prozent, der Kanton Schwyz 62 und der Kanton Nidwalden 50 Prozent Ausschaffungsquote aus, verweist Arnold auf Zahlen des Bundesamtes für Statistik. (sez)

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