Kanton Uri

Trotz IV-Rente: Junger Mann darf eine praktische Ausbildung absolvieren

Die IV-Stelle Uri scheiterte vor Bundesgericht mit ihrer Beschwerde. Dieses bestätigt, dass eine ganze IV-Rente den Anspruch auf eine erstmalige berufliche Ausbildung nicht ausschliesst.
Das Bundesgericht in Luzern folgte der Argumentation der IV-Stelle Uri nicht.
Foto: Symbolbild: Jean-Christophe Bott/Keystone
Ein 2004 geborener Mann erhielt wegen eines Down-Syndroms und weiterer Geburtsgebrechen verschiedene Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Ab Januar 2023 sprach die IV-Stelle Uri dem jungen Mann eine ganze Invalidenrente zu. Zu diesem Zeitpunkt beurteilte sie ihn als nicht ausbildungsfähig.

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