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Uri

Kanton Uri nimmt Gesetz über die Förderung der Kultur an

Mit 7668 Ja- zu 4524 Nein-Stimmen wird die Abstimmungsvorlage klar gutgeheissen. 15 Gemeinden stimmen dem neuen Gesetz zu, vier lehnen es ab.
Elia Aregger (Gitarre) und Marius Sommer (Bass) geben auf der Bühne im Theater Uri ein Privatkonzert. (Bild: Markus Zwyssig
(2. April 2021))

Markus Zwyssig

Die Urner sagen klar Ja zum neuen Kulturförderungsgesetz. 7668 Ja stehen 4524 Nein gegenüber. Das ist eine Zustimmung von knapp 63 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 47,5 Prozent. 15 Gemeinden heissen das Gesetz gut. Abgelehnt wird die Vorlage in Spiringen (58,7 Prozent), Wassen (57,5), Gurtnellen (53) und Unterschächen (51,4).

Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg zeigte sich auf Anfrage sehr erfreut über das positive Abstimmungsresultat. «Das Urner Volk hat klar Position bezogen zu Gunsten der Förderung der Kultur durch den Staat.» Die Stimmbeteiligung von 47,5 Prozent bestätige die hohe Bedeutung der Kultur in der Urner Gesellschaft. Besonders gefreut hat Beat Jörg die grosse Zustimmung in Altdorf (74,1 Prozent) und Andermatt (68,8). «Das ist ein Vertrauensvotum für die bisherige Arbeit der kantonalen und kommunalen Kulturförderung.» Dies sei Ansporn, diese weiter zu führen und weiter zu entwickeln. Ein grosses Kompliment spricht Beat Jörg den zahlreichen ehrenamtlich tätigen Personen aus, welche immer wieder ein reichhaltiges Kulturangebot auf die Beine stellen würden.

Zu den Nein-Stimmen meinte Jörg: Diese seien im Rahmen der Erwartungen ausgefallen. «Bei jeder neuen Gesetzesvorlage gibt es negative Stimmen.» Wichtig sei das Gesamtbild und das falle sehr positiv aus. Fast 63 Prozent habe Ja gesagt. Damit ist für den Bildungs- und Kulturdirektor klar: «Eine grosse Mehrheit der Urner Bevölkerung steht hinter der Vorlage.»

Erfolgsmodell hat nun gesetzliche Grundlage erhalten

Das kulturelle Leben im Kanton Uri wird zu einem sehr grossen Teil von privaten Organisationen und Kulturschaffenden getragen. Diese leisten mit Engagement und viel ehrenamtlicher Arbeit einen wesentlichen Beitrag, dass Uri als Kulturkanton gilt. Der Kanton Uri sowie die Gemeinden unterstützen diese Organisationen und die Kulturschaffenden mit Beiträgen sowie mit dem Bereitstellen von Infrastrukturen.

Das Urner Erfolgsmodell ist in den vergangenen Jahren nun aber unter Druck geraten. Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement in der Gesellschaft sinkt tendenziell, das Fundraising wird anspruchsvoller, die Anforderungen an Kulturorganisationen nehmen zu und fordern eine teilweise Professionalisierung. Sowohl der Landrat (Motion Michael Arnold, CVP/Mitte, Altdorf) als auch der Regierungsrat im Rahmen des Regierungsprogramms unterstützten deshalb die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Kulturförderung, um die bewährte Förderungspraxis zu sichern. Mit dem neuen Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz) hat nun das bisherige Erfolgsmodell eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Nur noch Schwyz hat kein kantonales Kulturförderungsgesetz

Nach der Annahme des Kulturförderungesetzes im Kanton Uri ist Schwyz der letzte Kanton in der Schweiz, der noch kein Kulturförderungsgesetz hat. Im Grundsatz bildet das neue Urner Kulturförderungesetz die bisherige erfolgreiche Kulturförderungspraxis von Kanton und Gemeinden ab. Es führt unmittelbar zu keinen Mehrkosten und respektiert die Gemeindeautonomie. Landrat und Regierungsrat sagten im Vorfeld Ja zum Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri, ebenso alle Parteien.

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