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Uri

Kanton Uri nimmt Gesetz über amtliche Publikation an

Mit 8297 Ja- und 3248 Nein-Stimmen gab es ein klares Ergebnis.

8297 Urnerinnen und Urner haben an der Urne Ja gesagt zum Publikationsgesetz, 3248 Stimmen legten ein Nein in die Urne. Die Stimmbeteiligung lag bei 47,5 Prozent. Einzig in Spiringen wurde die Vorlage knapp abgelehnt. (50,4 Prozent). Das deutliche Resultat erstaunt nicht, war das Publikationsgesetz doch im Vorfeld der Abstimmung unbestritten. So haben Regierungsrat und Landrat den Stimmbürgern empfohlen, dieses anzunehmen. Auch alle Parteien fassten die Ja-Parole.

Die Grundlagen zur Veröffentlichung von Rechtserlassen und deren Rechtswirkung fanden sich bisher in der Geschäftsordnung des Landrats und im Reglement über das Amtsblatt und das Rechtsbuch. Diese Erlasse unterstehen nicht dem obligatorischen Referendum. Dies ist veraltet und entspricht nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen.

Publikationsrechtliche Erlasse müssen von Bundesrechts wegen zumindest dem fakultativen Referendum unterstehen. Zudem verlangt die Verfassung des Kantons Uri für alle wichtigen Bestimmungen ein Gesetz, das dem obligatorischen Referendum unterliegt. Das Gesetz über die amtliche Publikation (Publikationsgesetz) behebt diese Mängel. Es regelt die amtlichen Publikationsorgane, bestehend aus dem Amtsblatt des Kantons Uri, dem Urner Rechtsbuch und dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster), und legt deren Inhalt, Rechtswirkung und Erscheinungsform auf Gesetzesstufe fest. Zudem schliesst es bestehende Lücken.

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