notifications
Uri

«Gotthard-Raser» hat Haftstrafe nicht wie erwartet angetreten

Der sogenannte «Gotthard-Raser» hat seine Haftstrafe in Deutschland immer noch nicht angetreten. Sollte der Mann weiterhin nicht kooperieren, droht ihm eine Abholung durch die Polizei.

(sda dpa) Nachdem sich der 44-jährige Mann aus dem Kreis Ludwigsburg zunächst selbst für krank erklärt hatte, sei er mehreren Aufforderungen, sich bei einem Sachverständigen zur Untersuchung zu melden, nicht nachgekommen, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Zuvor hatten «Stuttgarter Zeitung» und «Stuttgarter Nachrichten» berichtet.

Der Mann hatte der Schweizer Justiz zufolge 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel in der Schweiz überholt. Teils mit Tempo 200 lieferte er sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei - erlaubt waren auf dieser Strecke 120 Stundenkilometer.

Ein Schweizer Gericht verurteilte ihn deshalb in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen er 12 Monate verbüssen soll. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied dieses Frühjahr, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss.

Eigentlich hätte er bereits seit Anfang Juni im Gefängnis sitzen müssen. Nun duldet die Staatsanwaltschaft keinen längeren Aufschub mehr: Ende September hat sie ihm erneut einen Termin zum Haftantritt zugewiesen. Ob dieser Termin eventuell bereits verstrichen ist, dazu wollte ein Sprecher der Behörde keine Angaben machen.

In diesem Fall könnte der Mann von der Polizei zu Hause abgeholt und ins Gefängnis gebracht werden. Sollte man ihn dort nicht antreffen, werde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen, und er werde zur Fahndung ausgeschrieben.

Kommentare (0)