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Ferienhaus-Überbauung auf dem Arni bleibt weiterhin blockiert

Noch immer ist gegen das Bauprojekt Arnihaus eine Einsprache der Stiftung Helvetia Nostra hängig. In anderen fällen ging diese bereits bis vor Bundesgericht – mit Erfolg.
Elf solche Ferienhäuser sollen auf dem Arni entstehen. (Visualisierung: PD)
Im Gebiet Torli sollen die Ferienhäuser erbaut werden. (Bild: Matthias Stadler (Gurtnellen,
2. Juni 2017))

Lucien Rahm

Lucien Rahm

Elf Ferienhäuser sollen auf dem Hinterarni entstehen, wenn es nach der Arnihaus AG geht. Sie ist Bauherrin des Projektes auf dem Gebiet Torli, für welches vor drei Jahren bereits einmal eine Baubewilligung bestand. Doch das Vorhaben stiess auf Widerstand, diverse Einsprachen von Besitzern angrenzender Häuser gingen dagegen ein.

Mit dem Fall beschäftigt sich derzeit zum wiederholten Mal das Urner Obergericht. Es hat die Einsprache der Naturschutz-Stiftung Helvetia Nostra zu beurteilen. Auch die Stiftung des mittlerweile verstorbenen Basler Umweltaktivisten Franz Weber reichte 2017 gegen die damals im Urner Amtsblatt publizierten Überbauungspläne eine Einsprache ein. Die zunächst zuständige Baukommission Urner Oberland wies diese Ende 2017 ab. Dem Bauvorhaben erteilte die Kommission anschliessend die Baubewilligung.

Regierungsrat hob Baubewilligung auf

Doch Helvetia Nostra wehrte sich dagegen – und das mit Erfolg. Die beim Urner Regierungsrat eingereichte Verwaltungsbeschwerde hiess dieser – knapp zwei Jahre nach der Einreichung – gut, womit er die Baubewilligung aufhob. Das passte wiederum der Arnihaus AG nicht, welche eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Urner Obergericht erhob. Nun müssen sich die Oberrichter hierzu ein Urteil bilden.

In einem vor kurzen publizierten Zwischenentscheid hält das Obergericht fest, dass sich der Fall momentan noch nicht abschliessend beurteilen lasse. Das Gericht beabsichtige, «verschiedene Amtsberichte insbesondere zu den Themen vorhandene Bauten und Anlagen im Gebiet Torli» einzuholen, heisst es darin. Auch zur Nutzung des Gebietes Torli und Arnisee sollen solche Berichte eingeholt werden.

Die Stiftung Helvetia Nostra verlangt in ihrer Stellungnahme ans Obergericht nebst der Abweisung der Beschwerde der Bauherrin, dass die Richter einen Augenschein vor Ort sowie eine öffentliche Verhandlung mit Parteivorträgen anordnen sollen. Zumindest der Forderung nach einem Augenschein möchten die Oberrichter nun nachkommen. Das Gerichtspräsidium wird mit dem Zwischenentscheid beauftragt, «die Modalitäten des Augenscheins anzuordnen». Wann diese stattfinden wird, kann das Obergericht auf Anfrage noch nicht sagen.

Einwohnergemeinde hält Baugesuch nach wie vor für bewilligungswürdig

Auch die Einwohnergemeinde Gurtnellen hat sich gegenüber dem Obergericht zur Einsprache der Stiftung geäussert. Sie ist nach wie vor der Meinung, dass dem Projekt Arnihaus die Baubewilligung erteilt werden müsse. Weiter schreibt die Gemeinde den Oberrichtern, sie werde «die Wohn-, Misch- und Zentrumszonen entsprechend den Vorgaben des kantonalen Richtplans fristgerecht reduzieren können», und dies auch, ohne die Liegenschaft Arnihaus auszonen zu müssen.

Der kantonale Richtplan schreibt vor, dass die Urner Gemeinden eine Auslastung ihrer Bauzonen von über 90 Prozent erreichen müssen, wo dies nicht bereits der Fall ist. In Gemeinden, bei denen dies innerhalb der kommenden 15 Jahre nicht zu erwarten ist, muss die Bauzonenauslastung innert fünf Jahren auf mindestens 90 Prozent erhöht werden, oder die unüberbauten Wohn-, Misch- oder Zentrumszonen sind zu verkleinern – und zwar um mindestens 50 Prozent.

In Gurtnellen hat man sich für die zweite Variante entschieden. Nachdem der teilrevidierte Nutzungsplan von 2017 vom Regierungsrat abgelehnt wurde, ist die richtplankonforme Reduktion nun auf einem guten Weg. Die aktuelle Teilrevision der Gurtneller Nutzungsplanung muss zusätzlich noch 0,65 Hektaren unüberbaute Bauzonen loswerden, um dem Richtplan zu entsprechen. Diese Auflage sei nun übertroffen worden, teilt die Gemeinde auf Anfrage mit. «So gelang es, mit dem jeweiligen Einverständnis der Eigentümer, rund 1,44 Hektaren auszuzonen.» Diese Teilrevision hat die Gurtneller Gemeindeversammlung im vergangenen Monat genehmigt (wir berichteten). Nun muss sie noch vom Regierungsrat grünes Licht erhalten. Dann könnte das Arnihaus-Projekt umgesetzt werden, ohne gegen den kantonalen Richtplan verstossen zu müssen.

Helvetia Nostra hat die Bundesrichter bereits in anderen Fällen überzeugt

Zunächst muss aber auch das Obergericht den Weg für das Projekt ebnen. Weitere hängige Einsprachen ausser jener von Helvetia Nostra gebe es laut der Gemeinde Gurtnellen keine mehr. Die opponierenden Privatpersonen zogen ihre Einsprachen von 2017 nach deren Abweisung durch die Baukommission Urner Oberland offenbar nicht weiter. Einzig die Stiftung hat ihre bis vors Obergericht gebracht.

Auf Anfrage begründet Helvetia Nostra diese wie folgt: «Die geplante Überbauung verunstaltet Natur und Landschaft. Die Vergrösserung des Weilers verstösst gegen das Raumplanungsgesetz und gegen das Verbot des Baus von neuen Zweitwohnungen.» Ob man die Angelegenheit bei einem negativen Obergerichtsentscheid an die nächste Instanz weiterziehen wird, werde nach Prüfung des Urteils entschieden. Grundsätzlich scheut die Stiftung den Schritt ans Bundesgericht jedoch nicht. Im vergangenen Frühling verhinderte Helvetia Nostra damit ein Bauprojekt im Kanton Graubünden. Dies gelang ihr auch schon im Jahr davor, als die Bundesrichter die Baubewilligung für zwei Ferienhäuser in Vals aufhoben.

Eine weitere Beschwerde von Helvetia Nostra sei noch beim Regierungsrat hängig, teilt die Stiftung mit. Mit dieser wehrt sie sich dagegen, dass auf ihre Einsprache gegen die Zonenplanrevision in Gurtnellen nicht eingetreten wurde. Es geht dabei um die besagte Nutzungsplanung, nach welcher das Gebiet Torli nicht aus der Bauzone ausgeschieden werden soll.

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