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Uri

Entschädigung für Hundehalterin wird gekürzt

Das Urner Obergericht ist nicht bereit, für eine Hundehalterin, die vor Bundesgericht Recht erhalten hat, die geforderte Entschädigungssumme zu zahlen. Es gesteht der Frau knapp die Hälfte ein.
Maud Berner mit ihrem Hund Louis, den ihr die Behörden zwischenzeitlich wegnahmen. (Bild: Manuela Jans)

(zf) Die Hundehalterin Maud Berner hat sich gerichtlich dagegen gewehrt, dass ihr Hund Louis im April 2017 beschlagnahmt worden war – dies auf Antrag des Kantonstierarztes. Der Regierungsrat und später das Urner Obergericht stützten diesen Entscheid, vor Bundesgericht allerdings erhielt Berner Recht (unsere Zeitung berichtete).

Als Obsiegende steht der Hundebesitzerin eine Parteientschädigung zu. Geltend machte die Frau eine Summe von insgesamt 20700 Franken, für das Verfahren vor Obergericht rund 6500 Franken.

Letztere Entschädigung kürzt das Obergericht nun auf 3000 Franken. Denn der geltend gemachte Aufwand erscheint dem Gericht als «überhöht», dies insbesondere in Bezug auf die Ausarbeitung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

Das Gericht ist bereit, für 12 Stunden à 250 Franken aufzukommen, wie es im Urteil heisst. Die Unterlagen werden nun dem Regierungsrat zugestellt, der seinerseits noch über eine Parteientschädigung befinden soll.

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