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Uri

Die elf Ferienhäuser im Hinterarni sind vom Tisch

Das umstrittene Arnihaus-Projekt im Gebiet Torli auf dem Hinterarni kann definitiv nicht realisiert werden. Denn es befindet sich gemäss dem Regierungsrat in der Nichtbauzone.
2017 war das Projekt profiliert. Auf der Parzelle Torli im Hinterarni wären elf Ferienhäuser entstanden. (Archivbild: Urner Zeitung (Arni, 2. Juni 2017))

Markus Zwyssig

Die geplanten elf Einfamilienhäuser im Gebiet Torli auf dem Hinterarni können nun definitiv nicht gebaut werden. Vor rund vier Jahren sah das noch anders aus. Die in Altdorf domizilierte Arnihaus AG hatte damals eine Baubewilligung für das Projekt. Doch das Vorhaben des Baus neuer Ferienhäuser auf dem Arni stiess auf Widerstand, mehrere Einsprachen von Besitzern angrenzender Häuser gingen dagegen ein.

Der Fall beschäftigte die Behörden und die Gerichte des Öfteren. Im Mai 2017 erhob die Naturschutzstiftung Helvetia Nostra Einsprache gegen das Bauprojekt. Sie begründete dies gegenüber unserer Zeitung wie folgt:

«Die geplante Überbauung verunstaltet Natur und Landschaft. Die Vergrösserung des Weilers verstösst gegen das Raumplanungsgesetz und gegen das Verbot des Baus von neuen Zweitwohnungen.»

Die zunächst zuständige Baukommission Urner Oberland wies die Einsprache der Stiftung jedoch ab. Die Kommission erteilte der Arnihaus AG die Baubewilligung. Die opponierenden Privatpersonen zogen ihre Einsprachen nach diesem Entscheid offenbar nicht weiter.

Stiftung Helvetia Nostra gibt sich nicht geschlagen

Die Stiftung Helvetia Nostra wehrte sich jedoch weiterhin und reichte im Dezember 2017 Beschwerde beim Regierungsrat ein. Diese wurde knapp zwei Jahre später – im November 2019 – gutgeheissen und die Baubewilligung der Baukommission aufgehoben. Im Dezember 2019 reichte die Arnihaus AG als Bauherrin dann eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht des Kantons Uri ein.

Im Juli 2020 erhob die Stiftung Helvetia Nostra zudem eine Einsprache gegen den Nutzungsplan und beantragte, die Liegenschaft Torli in die sogenannte Nichtbauzone zu überführen. Darauf trat der Gemeinderat Gurtnellen aber nicht ein. Daher folgte einen Monat später eine Verwaltungsbeschwerde der Stiftung an den Regierungsrat gegen die auf kommunaler Ebene genehmigte Teilrevision der Nutzungsplanung der Einwohnergemeinde Gurtnellen. Im Juni 2021 wurde die Bauzone schliesslich nicht genehmigt. Diese liege abgeschieden vom übrigen Baugebiet auf einer Höhe von 1400 Metern inmitten fast unberührter Natur und sei weitgehend unbebaut, hielt die Regierung dazu fest. Erschlossen werde sie über einen nicht ganzjährig befahrbaren Bewirtschaftungsweg beziehungsweise über die Luftseilbahn Intschi-Arnisee und einen rund 800 Meter langen Fussweg.

Gegen den Entscheid reichten wiederum die Arnihaus AG als Bauherrin und die EWA Energie Uri AG als Eigentümerin der Parzelle Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein. Nach der Vereinigung der beiden Verfahren durch das Obergericht erklärten die Arnihaus AG und die EWA Anfang Dezember den Rückzug ihrer Beschwerden. Jetzt hat das Obergericht die beiden Verfahren abgeschrieben, wie aus einem diese Woche den Medien vorgelegten Beschluss hervorgeht.

Arnihaus AG zeigt sich auf Anfrage sehr enttäuscht

Durch die Kehrtwende der Behörden im vergangenen Sommer habe sich die Sach- und Rechtslage grundlegend verändert, teilt der Verwaltungsrat der Arnihaus AG auf Anfrage schriftlich mit.

«Wir haben uns über Jahre nach Treu und Glauben für das Projekt engagiert.»

Lange sei es auch immer durch die Urner Regierung und die zuständigen kantonalen Ämter gutgeheissen worden. «Doch die bereits angesprochene Kehrtwende der Behörden hat uns zur Überzeugung gebracht, die Angelegenheit jetzt abzuschliessen.» Auf das Bauvorhaben wird nun also definitiv verzichtet.

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