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Uri

Altersrenten in Uri knacken 100-Millionen-Marke

Erstmals in ihrer Geschichte hat die Ausgleichskasse in Uri AHV-Leistungen von über 100 Millionen Franken ausgezahlt. Ein Indiz für die alternde Bevölkerung.
Die Sozialversicherungsstelle Uri in Altdorf. ((Bild: Florian Arnold, 15. März 2019))
Christoph Horat, Geschäftsleiter der Sozialversicherungsstelle Uri. (Bild: PD)

Christian Tschümperlin

Christian Tschümperlin

Die Einnahmen der Ausgleichskasse Uri waren noch nie so hoch wie 2019. Die Mitglieder zahlten 53,7 Millionen Franken an AHV/IV/EO-Beiträgen ein, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 1,5 Prozent entspricht. Dies ist dem Jahresbericht der Sozialversicherungsstelle Uri zu entnehmen. Zwar waren im Berichtsjahr weniger Arbeitgeber (1234) als im Vorjahr (1278) der Ausgleichskasse Uri angeschlossen, doch bezahlten sie rund 760000 Franken mehr Beiträge als im Vorjahr (total fast 48,5 Millionen Franken). Der Leiter der Sozialversicherungsstelle Uri, Christoph Horat, relativiert allerdings, dass dies auf geringere Abschreibungen zurückzuführen sei, da offenbar die Zahlungsmoral besser als erwartet war. Die Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen steuerten rund 5,2 Millionen Franken zum Rekordergebnis bei. Insgesamt stieg die Zahl der Mitglieder von 4905 auf 4980.

Den AHV/IV/EO-Beitragszahlungen stehen AHV- und EO-Leistungen in der Höhe von 105,7 Millionen Franken gegenüber. Zum ersten Mal überhaupt hat die Kasse allein Altersrenten in der Höhe von über 100 Millionen Franken ausgerichtet, was Ausdruck für die ständig alternde Bevölkerung ist. Während die Ausgleichskasse Uri im Berichtsjahr 44 Prozent der AHV-Leistungen mit eigenen Einnahmen finanzieren konnte, betrug dieser Selbstfinanzierungsgrad 2010 immerhin noch 52 Prozent. Das zeigt, dass sich das zentrale Problem in der AHV, das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern, auch in Uri weiter zuspitzt. Für die Differenz kommt der nationale AHV-Ausgleichsfonds auf. Dieser hatte 2019 eine Rekordrendite an der Börse von insgesamt 9 Prozent erzielt.

Prekär für Senioren und Menschen mit Behinderung

Im Dezember 2019 bezogen in Uri 1052 Menschen Ergänzungsleistungen (EL) zu ihren Alters- oder Invalidenrenten. Das sind rund 7 Prozent mehr als im Dezember 2015. «Der Trend, wonach immer mehr zu Hause lebende Bezügerinnen und Bezüger einer AHV- und einer IV-Rente auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, hält weiter an», heisst es im Bericht. Dies erstaunt den Leiter der Sozialversicherungsstelle. Möglicherweise zeige die berufliche Vorsorge, die mit dem Ziel eingerichtet wurde, die «gewohnte Lebenshaltung» sicherzustellen, heute in einigen Fällen die gewünschte Wirkung nicht, so Horat.

Bei der Früherkennung von Jugendlichen, denen der Übertritt in die berufliche Ausbildung Mühe bereitet, arbeitet die IV-Stelle Uri mit der Volksschule und dem Case Management Berufsbildung seit 2019 verstärkt zusammen. Im Bericht der Sozialversicherungsstelle Uri ist festgehalten, dass noch zu viele Jugendliche aufgrund biografischer Belastungen und Symptomen psychischer Störungen berentet werden. Die eidgenössischen Räte beraten eine Weiterentwicklung der IV.

Die IV-Stelle hiess im Berichtsjahr 54 Rentengesuche gut und wies 88 ab. Mit einer Rentenzusprachequote von 38 Prozent (Vorjahr 47 Prozent) liegt sie damit genau im schweizerischen Durchschnitt. Weiter hat die IV-Stelle revisionsweise zehn laufende Renten heraufgesetzt, eine Rente herabgesetzt und fünf Renten gestrichen. Der grösste Teil (86 Renten) wurde unverändert bestätigt. Beim Obergericht Uri, der kantonalen Beschwerdeinstanz in Sozialversicherungsfragen, gingen 13 Beschwerden ein. Dieses wies 6 Beschwerden ab, 2 hiess es gut. Fünf Beschwerden wurden im Berichtsjahr an das Bundesgericht weitergezogen, zwei durch die IV-Stelle. Eine Beschwerde der IV-Stelle hiess das Bundesgericht gut.

Mit Reglement werden die Rechte gestärkt

In der Einführung zum Jahresbericht zeigt die Sozialversicherungsstelle auf, dass der Urner Regierungsrat 2019 eine wichtige Grundlage geschaffen hat, damit Menschen mit Behinderungen, aber auch Betagte, in Uri lange selbstbestimmt zu Hause leben können. Er hat das Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten zu den Ergänzungsleistungen so angepasst, dass die Ausgleichskasse Uri entsprechende Kosten für Betreuung und Begleitung zu Hause vergüten kann. Der Aufwand geht voll zu Lasten des Kantons. «Uri hat damit einen fortschrittlichen Beitrag zur Erfüllung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geleistet», so Christoph Horat. Die Schweiz hat diese Konvention im April 2014 ratifiziert. Sie zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben aktiv teilhaben können. Die Dachorganisation «Inclusion Handicap» kritisierte 2017 den Umsetzungsstand der Konvention in der Schweiz noch als ungenügend.

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