(cgl) Der Urner Regierungsrat will sich an den Härtefallmassnahmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Pandemie beteiligen. Er beabsichtigt, die Bestimmungen des COVID-19-Gesetzes sowie der Härtefallverordnung des Bundes zu übernehmen. Die Unterstützungsleistungen sollen denjenigen Unternehmen zu Gute kommen, die von COVID-19 besonders betroffen sind und einen Härtefall darstellen, heisst es in einer Mitteilung. Dazu zählen die Dienstleister der Reise- und Eventbranche, Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie touristische Betriebe mit einem Jahresumsatz von unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts.
Die Mittel werden aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Verfügung gestellt und dem Landrat im Rahmen des Budgets 2021 und allfälligen Nachtragskrediten zur Bewilligung unterbreitet. Der Kanton Uri kann dadurch mit Kantonsgeldern von rund 1 Million Franken Bundesbeiträge von rund 2,3 Millionen Franken zugunsten der Urner Wirtschaft auslösen.
Die genauen Bemessungskriterien für die Härtefallbeiträge werden zurzeit ausgearbeitet. Ziel ist es, dass die ersten Beiträge noch in diesem Jahr bewilligt werden können, heisst es weiter. Voraussetzung für die Umsetzung des Programms ist die Anpassung des COVID-19-Gesetzes in der Wintersession der eidgenössischen Räte sowie die Verabschiedung der Härtefallverordnung durch den Bundesrat.
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