Nachdem das Schweizer Stimmvolk im September 2025 den Eigenmietwert abgeschafft hat, muss der Kanton Uri klären, wie die Anpassungen finanziert werden. Dabei geht es eine allfällige Einführung einer Zweitwohnungssteuer sowie um die Frage, welche Abzüge auf das steuerbare Einkommen den Urnerinnen und Urnern im Rahmen des Zulässigen weiter gewährt werden sollen.
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