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Interpellation
Uri setzt Nachteilsausgleich an Schulen zurückhaltend ein
Die Regierung sieht aufgrund der aktuellen Zahlen keinen Anlass für eine grundsätzliche Kursänderung. Die Massnahmen sollen individuell und verhältnismässig angewendet werden.
Dank zusätzlicher Zeit oder Ruhe in einem separaten Raum bei der Prüfung, sollen Menschen mit Beeinträchtigung oder Lernstörung unter möglichst vergleichbaren Bedingungen wie andere eine Prüfung absolvieren können.
Schülerinnen und Schülern kann ein sogenannter Nachteilsausgleich gewährt werden. Damit sind Anpassungen gemeint, wie beispielsweise zusätzliche Zeit oder die Möglichkeit, in Ruhe in einem separaten Raum eine Prüfung abzulegen ...