Als Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei Uri hätte Oliver Schürch nicht aus Uri wegziehen dürfen. Dieser Überzeugung ist die Urner Sicherheitsdirektion – und verfügte nach Schürchs Wegzug von Bürglen nach Luzern im Herbst 2017 eine Wohnsitzpflicht gegen den Polizeioffizier.
Zu Recht, fand das Urner Obergericht. Es hat mit Entscheid vom 21. September Schürchs Verwaltungsbeschwerde abgewiesen und damit die Verfügung der Sicherheitsdirektion bestätigt (siehe unsere Zeitung vom 11. Oktober). Es bestünden «gewichtige, ja überwiegende, öffentliche Interessen» daran, dass der Vorsteher der personell grössten Abteilung der Kantonspolizei im Kanton Uri wohne, so das Obergericht.
Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht
Noch ist aber das letzte Wort in dieser Sache nicht gesprochen. Bereits damals hielt Schürch auf Anfrage fest, er prüfe rechtliche Schritte. Nun, da die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, bestätigt Schürchs Rechtsvertreterin gegenüber unserer Zeitung, dass sie gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hätten. Schürch selber war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (eca)
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