Landrat

Personendaten dürfen künftig wieder an Dritte weitergegeben werden

Dies soll vor allem Vereinen zugutekommen. Der Regierungsrat sieht nun die Einwohnerkontrollen in der Verantwortung.

Einwohnerkontrollen im Kanton Uri dürfen Personendaten künftig wieder an Dritte weitergeben, wie der Landrat in seiner Junisession entschieden hat. Einer entsprechenden Motion von Bruno Arnold (parteilos, Seedorf) wurde grossmehrheitlich stattgegeben. In dieser fordert Arnold eine Rückkehr zu den Verhältnissen vor dem Datenschutzgesetz von 1994, der Anpassung des Datenschutzgesetzes 2008 und deren Totalrevision 2023.

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