Seit der Annahme des Bundesbeschlusses über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 an der Urne haben die Kantone die Möglichkeit, eine besondere Steuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts sei dieser Kompromiss vor allem für die Berg- und Tourismuskantone von grosser Bedeutung, gab Pirmin Bissig (Mitte, Isenthal) am Mittwoch im Landrat zu bedenken. Entsprechend würden sich bereits verschiedene Kantone mit möglichen Lösungen befassen, wie etwa Luzern oder Wallis.
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