Wer eine Baute erstellen will, braucht dafür eine Bewilligung. So sieht es das Bundesgesetz über die Raumplanung vor. Ein Urner scheint es damit nicht so genau zu nehmen – im Gegenteil: Er widersetzt sich wiederholt gegen die Baubewilligungspflicht. Das geht zumindest aus einem Entscheid des Obergerichts von Ende September hervor.
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