Kanton Uri

Obergericht gibt Baukommission der Gemeinde Recht: Urner muss diverse Bauten auf seinem Grundstück rückbauen

Weil er auf seinem Grundstück wiederholt Bauten ohne Bewilligung erstellt hatte, verfügten die Baukommission und der Regierungsrat den Rückbau. Dagegen wehrte sich der Grundstückbesitzer vor dem Obergericht – allerdings ohne Erfolg.
Bevor gebaut werden kann, braucht es eine Bewilligung.
Foto: Symbolbild: TBM

Wer eine Baute erstellen will, braucht dafür eine Bewilligung. So sieht es das Bundesgesetz über die Raumplanung vor. Ein Urner scheint es damit nicht so genau zu nehmen – im Gegenteil: Er widersetzt sich wiederholt gegen die Baubewilligungspflicht. Das geht zumindest aus einem Entscheid des Obergerichts von Ende September hervor.

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