Kantn Uri

Neue Gesetze: Das ändert sich im Kanton Uri

Beim Finanz- und Lastenausgleich, dem Öffentlichkeitsgesetz und bei der Offenlegung der Interessen von Regierung und Landräten gibt es Veränderungen.
Die Landrätinnen und Landräte müssen künftig die Standeskanzlei schriftlich über Interessenbindungen unterrichten, die das Amt betreffen könnten.
Foto: Raffaele Wiler (Altdorf, 10. 12. 2025)

Auf das neue Jahr ist die Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (Filag) in Kraft getreten. Die Gesetzesanpassung war Ende November 2025 an der Urne mit über 63 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen worden. Die Filag-Änderung soll die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen für eine stabile Weiterentwicklung des Kantons und seiner Gemeinden schaffen.

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