Kanton Uri

Mitglieder von Land- und Regierungsrat müssen Interessenbindungen offenlegen

Das Urner Kantonsparlament hat der Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen für mehr Transparenz in den Räten zugestimmt.
Wer im Landrat oder im Regierungsrat ist, muss ab 1. September 2026 seine Interessenbindungen offenlegen.
Foto: Raffaele Wiler (Altdorf, 24. 9. 2025)

Ratsmitglieder sollen transparenter werden. Das hatte Jonas Imhof (SP, Altdorf) mit der Motion «zur Offenlegung der Interessenbindungen» im November 2024 gefordert. Nachdem die Motion im Februar 2025 vom Landrat mit 56 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) erheblich erklärt wurde, legte die Regierung dem Landrat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Schaffung von entsprechenden Rechtsgrundlagen vor.

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