Das geltende Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte - kurz: WAVG - muss überarbeitet werden. Die geplanten Änderungen betreffen zwar vorwiegend technische und organisatorische Vorschriften. Trotzdem gaben sie an der ersten Lesung im Urner Landrat vom 27. Mai einiges zu diskutieren. Der Grund waren gleich mehrere Anträge, die der Rat zu behandeln hatte.
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