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Zug

Unterfeld: Baar vermeldet gelungenen Neustart

Der Gemeinderat Baar hat im Herbst 2017 nach verlorener Abstimmung den Startschuss zu einer Neuplanung gegeben. Das Hauptziel der städtebaulichen Studie konnte nun gemäss der Gemeinde erreicht werden. Der Quartiergestaltungsplan soll noch Ende 2018 zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet werden.
Auf diese neue Grundstruktur haben sich die Gremien im Schlussworkshop geeinigt. (Grafik: Eckhaus AG / S2L GmbH)

Unter der Federführung der Gemeinde Baar wurde die städtebauliche Studie als partizipativer Planungsprozess mit Werkstatt-Charakter konzipiert, in dem alle wichtigen Entscheidungsträger eingebunden werden konnten. Die Stadt Zug hat mitgewirkt und sich insbesondere mit der Frage der Schnittstellen für das Areal Unterfeld Schleife Zug auseinandergesetzt.

Wesentliche Elemente stehen fest

Das über eine Präqualifikation bestimmte Planerteam Eckhaus und S2L hat eine detaillierte Analyse durchgeführt und verschiedene Konzeptionen erarbeitet. Dabei konnten neue Erkenntnisse gewonnen werden, die nun gemäss Mitteilung der Gemeinde zu einem tragfähigen städtebaulichen Konzept verdichtet wurden. Die wesentlichen Elemente der städtebaulichen Konzeption sind:

  1. Eine netzartige Freiraumabfolge ermöglicht differenzierte Nutzungen für unterschiedliche Zielgruppen.
  2. Eine Parkspur entsteht entlang der Gemeindegrenze, führt die bestehende Bestockung weiter und ergibt den Bezug zur Lorzenebene.
  3. In der Nord-Süd-Verbindung entsteht eine Art «Boulevard».
  4. Drei Höhenakzente längs der Nord-Süd-Verbindung unterstreichen die Bedeutung des neuen Stadtraums. Der maximale Höhenakzent bei der Stadtbahnhaltestelle beträgt rund 60 m (städtebaulicher Auftakt). In Richtung Norden nehmen die Höhen ab (50 m und 40 m). Mit Ausnahme der Höhenakzente entsprechen die Gesamthöhen der Bebauung der umliegenden Siedlungshöhen von rund 23.5 m.
  5. Wohnen ist primär im Wohnhof sowie etwas im Norden gegen die Bahn hin vorgesehen. Arbeiten und Gewerbe werden primär entlang der Bahn und bei der Stadtbahnhaltestelle platziert.
  6. Tiefgaragen sollen direkt ab der Stichstrasse im Norden erschlossen werden und so den Boulevard entlasten.
  7. Die Projekte können von den Grundeigentümern in Etappen entwickelt und umgesetzt werden.
  8. Die neue städtebauliche Grundkonzeption bietet auch für das südlich liegende Areal auf Stadtgebiet Zug eine gute Chance, ein überzeugendes und funktional eigenständiges Quartier entwickeln zu können.

Die Bestvariante wird aufgrund der Rückmeldungen aus dem Fach- und Reflexionsgremium weiter vertieft und in den behördenverbindlichen Quartiergestaltungsplan überführt. Dabei wird die gemeindeübergreifende Koordination mit der Stadt Zug geregelt. Der Quartiergestaltungsplan soll noch in der heutigen Besetzung des Gemeinderates Ende 2018 zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet werden. Anschliessend ist es vorgesehen im Februar 2019 eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen.

Die Planungsrechtliche Festsetzung soll durch eine Anpassung des Zonenplans und der Bauordnung erfolgen. Ziel ist es der Bevölkerung bis Ende 2019 einen solchen Antrag zu unterbreiten. Die baufeldbezogene Detailplanung und eine etappenweise, arealbezogene Entwicklung erfolgt anschliessend durch die Grundeigentümer. (red)

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