Livia Fischer
Die Universität Luzern will bekanntermassen zwei neue Fakultäten gründen: eine für Gesundheitswissenschaften und Medizin und eine für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Damit dies möglich ist, muss das Universitätsgesetz angepasst werden.
Weiter beantragt die Universität Luzern, die Eigenkapitallimite heraufzusetzen. Derzeit darf diese 10 Prozent des jährlichen Gesamtaufwandes betragen, darüber hinaus gehende Gewinne gehen an den Kanton. Künftig soll die Limite bei 20 Prozent liegen. So sollen Schwankungen bei den Studierendenzahlen besser ausgeglichen werden können. Für den Kanton hätte die Erhöhung der Eigenkapitalgrenze laut Regierung keine finanziellen Folgen.
Gleichbehandlung aller Luzerner Hochschulen
Der Regierungsrat unterstützt die Pläne. Damit ist er nicht allein, wie die Vernehmlassungsantworten der kantonalen Parteien nun zeigen. Einig sind sich alle, was die Eigenkapitalerhöhung anbelangt: Sie ist unumstritten. Hier verlangen die Grünen und die GLP überdies, dass auch die Pädagogische Hochschule (PH) Luzern und die Hochschule Luzern (HSLU) gleich behandelt werden. Dies würde auch die Mitte begrüssen. Sie geht davon aus, dass die Umsetzung dieser Angleichung «spätestens nach erfolgtem Inkrafttreten der Änderung des Universitätsgesetzes angegangen wird».
Die betroffenen Institutionen sehen das gleich. Während die PH Luzern in ihrer Vernehmlassungsantwort explizit eine Gleichbehandlung fordert, schreibt die HSLU auf Anfrage, dass sie eine Erhöhung grundsätzlich zwar begrüsse, selbst aber von der derzeitigen Limite von 10 Prozent «weit entfernt» sei. So betrug das Eigenkapital Ende 2020 etwa 5,4 Millionen Franken bei einem Umsatz von 297 Millionen Franken, was einer Quote von 1,8 Prozent entspricht. Kommunikationsleiterin Sigrid Cariola begründet dies so:
«Die HSLU war im letzten Jahrzehnt angehalten, vorhandene Reserven im Umfang von rund 15 Millionen Franken für budgetierte Fehlbeträge zu verwenden.»
In den nächsten Jahren wolle man die Quote auf sieben Prozent steigern, ein Eigenkapital von über 10 Prozent sei für die HSLU bis auf weiteres nicht realistisch.
Abhängigkeit durch Privatfinanzierung
Diskussionsbedarf besteht vor allem punkto geplanter Drittmittelfinanzierung. «In den ersten Betriebsjahren einer Fakultät sind erst wenige Studierende eingeschrieben, weshalb die Einnahmen tief sind», so der Regierungsrat in seiner Botschaft. An den dadurch entstehenden Aufbaukosten beteilige sich der Kanton Luzern nicht; die Universität müsse dafür bei privaten Geldgeberinnen und Geldgebern Donationen beschaffen.
Bei der SP kommt das gar nicht gut an. Sie kritisiert:
«Eine Abhängigkeit von privaten Geldgebern soll vermieden werden.»
Ähnlich tönt's seitens der Grünliberalen. Sie befürchten einen Einfluss der Geldgeber auf die Forschung und somit sinkendes Vertrauen in die Ergebnisse. Auch die Grünen betonen, sie würden die Weiterentwicklung der Universität «nur unter der Bedingung, dass die Kosten vom Kanton getragen werden», begrüssen.
Aktivere Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt
Die FDP enthält sich bei den Fragen, ob sie mit der Errichtung der neuen Fakultäten einverstanden ist – sie beziehe erst Stellung, nachdem der Planungsbericht «Tertiäre Bildung» behandelt worden sei. Das Geschäft ist für die Kantonsratssession von kommender Woche traktandiert. Dennoch bringen die Liberalen jetzt schon Zweifel am Ausbau der Universität an. Sie sind skeptisch, ob genügend nachgefragte Fachkräfte ausgebildet werden.
«Teilweise ist zu befürchten, dass die Universität viele Studierende anziehen wird, die später in anderen Bereichen tätig sein werden.»
Dieses Phänomen sei mit fortschreitender Akademisierung feststellbar. Geht es nach der FDP, wäre eine «aktivere Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt» sinnvoller.
Eine stärkere Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt wünscht sich auch die SVP. Sie ist mit der Gründung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin nicht einverstanden. Denn die Partei ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Ausrichtung dem «herrschenden gravierenden Ärztemangel» nicht Rechnung trage. Die bessere Lösung für dieses Problem wäre für sie die «Schaffung einer schlanken ‹Medical School› ohne breite Forschungseinrichtungen». Ähnlich begründet die SVP ihre Ablehnung der zweiten Fakultät: «Die Schaffung einer Fakultät für ‹Verhaltenswissenschaften und Psychologie› in dieser mehr ‹soziologischen und ideologischen› Ausrichtung ist wenig sinnvoll, wenn man weiss, wie hoch der Bedarf an klinischen Psychologen wäre.»
Der Regierungsrat wird die Vorlage nun überarbeiten, schliesslich wird sie der Kantonsrat voraussichtlich im September beraten. Stimmt das Parlament zu und wird kein Referendum ergriffen, dürfte das neue Gesetz per Februar 2023 in Kraft treten.