Stadt Luzern

Umstrittener «Schoggiturm»-Erhalt: Stadtparlament lässt Abrissvorgabe drin

Der Grosse Stadtrat verzichtet nun doch auf die Streichung des Abrissartikels im Bebauungsplan. Trotzdem ist das Geschäft sistiert.
Das Bettenhochhaus des Luzerner Kantonsspitals (Luks), auch bekannt als «Schoggiturm» – der Farbe wegen.
Foto: Boris Bürgisser (Luzern, 24. 1. 2025)

Kann das Luzerner Kantonsspital (Luks) das Spitalzentrum zirka 2035 abreissen? Diese Frage ist noch nicht abschliessend geklärt. Zwar hat der Grosse Stadtrat am Donnerstag bei der Beratung des Bebauungsplans für das Spitalareal beschlossen, einen umstrittenen Passus im Artikel 35 entgegen der Empfehlung der vorberatenden Baukommission drin zu lassen: Dieser besagt, dass der «Schoggiturm» nach dem Bau des neuen Spitalzentrums umgehend zurückgebaut werden muss, um einen Park zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Der «Schoggiturm»-Abriss bleibt Teil des Bebauungsplans. Doch das Geschäft ist sistiert und wird erst in der nächsten oder übernächsten Parlamentssitzung weiterberaten.

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