notifications
Zug

Umstrittene Kirchensteuern: Zuger Unternehmen müssen weiterhin bezahlen

Der Kantonsrat entscheidet: Das Begleichen von Kirchensteuern bleibt für Unternehmen im Kanton Zug Pflicht. Fast alle Fraktionen sahen keinen Handlungsbedarf.

Ende Juni versenkte der Urner Landrat dasselbe Anliegen: Das Bezahlen von Kirchensteuern soll für juristische Personen freiwillig sein. Im Zuger Kantonsrat brachten SVP-Fraktion und sechs mitunterzeichnende FDP-Kantonsräte das Anliegen ein. Im Kern, so stellten verschiedene Rednerinnen und Redner fest, ginge es wohl mehr um die Abschaffung denn um die Freiwilligkeit. Es dürfte wohl so sein, dass die meisten juristischen Personen eher keine Steuer entrichten würden, wäre dies freiwillig. In der Schweiz haben aktuell acht Kantone die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen abgeschafft oder freiwillig erklärt. Darunter kein Zentralschweizer Kanton.

Der Sprecher der Motionäre, Kantonsrat Emil Schweizer (SVP/Neuheim), war sich bewusst, dass es bei Wegfall der Steuereinnahmen juristischer Personen für einige Kirchgemeinden finanziell wohl eng werden würde. Aber:

«Die Motion will nichts anderes, als dass alle Steuerzahlenden gleichbehandelt werden.»

Was tatsächlich nicht der Fall ist. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten und so der Steuerpflicht zu entgehen. Juristische Personen können das nicht. Tatsächlich stelle er fest, dass die Kirchgemeinden wohl eher dasselbe Problem hätten wie der Kanton: Wohin mit den Überschüssen?

Ohne Einnahmen können Kirchen Aufgaben nicht erfüllen

Immerhin: Der Vorstoss hat in den anderen Fraktionen zum Denken angeregt. Denn auch wenn das Bundesgericht Kirchensteuern bei juristischen Personen für verfassungsmässig erklärt hat, bleibt ein Nachgeschmack.

Die meisten Fraktionssprecher erklärten, dass die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen zu überdenken und allenfalls in ein neues Modell zu überführen sei. Das aber brauche Zeit. ALG-Fraktionssprecher Anastas Odermatt (Steinhausen), Religionswissenschaftler, erklärte zum Argument, dass eine Mehrheit der Kantone an der Steuerpflicht festhalte:

«Es sind allein die Kantone Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Genf, die keine juristischen Kirchensteuern kennen. Die klare Mehrheit der Kantone kennt also diese Steuerart, oder die kirchlichen Aufgaben werden gar direkt aus den allgemeinen Steuern finanziert.»

Die Landeskirchen im Kanton Zug erhalten aus Kirchensteuern gut 29 Millionen Franken. Das entspricht mehr als 50 Prozent ihrer gesamten Steuererträge.

Tatsächlich erfüllen die Landeskirchen diverse Aufgaben, die von Kanton und Gemeinden nicht oder nur wenig wahrgenommen werden. Die Landeskirchen seien im Kanton Zug ein unverzichtbarer Teil des sozialen Netzes, schreibt die Regierung in ihrer Motionsantwort. Und führt diverse Beispiele auf wie Seelsorge, Jugend- oder Erwachsenenarbeit, Unterhalt von Kulturgütern und vieles mehr.

Politisches Engagement der Kirchen mitfinanzieren?

Den primär bürgerlichen Unwillen erregte der Gedanke an ein allfälliges politisches Engagement der Landeskirchen, wie dies beispielsweise vor der Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative vorgekommen ist. Kantonsrat Stefan Moos (FDP/Zug):

«Die Kirche hat sich aus politischer Meinungsbildung heraus zu halten.»

Das tut sie im Kanton Zug in der Regel. Zudem, so Moos, «leisten die Kirchen äusserst wichtige Beiträge für die Gesellschaft und dies erst noch sehr günstig». Und schliesslich sei seines Wissens noch kein Zuger Unternehmen gerichtlich gegen die Kirchensteuerpflicht vorgegangen. Es gäbe keine Notwendigkeit, an einem bewährten Instrument zu schrauben.

Die in der Sitzung vom Donnerstag, 26. August, nun klar nicht erheblich erklärte Motion ist nicht der erste diesbezügliche Vorstoss. 2005 wurde eine Motion der SVP-Kantonsräte Manuel Aeschbacher (Zug) und Thomas Villiger (Hünenberg, Rücktritt 2019) klar abgelehnt, wie auch ein Vorstoss der damaligen Alternativen Fraktion, die Kirchensteuer juristischer Personen durch eine Mandatssteuer zu ersetzen.

Die Zuger Landeskirchen verschickten kurz nach der Debatte im Kantonsrat eine Mitteilung. Darin zeigten sich die beiden Präsidenten erfreut. Der Präsident der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug, VKKZ, Karl Huwyler, und der Kirchenratspräsident der Reformierten Kirche Kanton Zug, Rolf Berweger, danken dem Kantonsrat für das Vertrauen. «Die Anerkennung der Leistungen der Kirchen für die Gesellschaft ist auch für die Mitarbeitenden im Dienst der beiden Kirchen ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung ihrer Arbeit und zugleich Ermutigung.»

Kommentare (0)