Wird der Volkswille missachtet oder nicht? Diese Frage trieb den Zuger Kantonsrat um, als er am Donnerstag über die vom Regierungsrat geplante Streichung der Umfahrungen Unterägeri und Zug aus dem Richtplan debattierte. Nach der Ablehnung der beiden Tunnelprojekte im März 2024 an der Urne seien die entsprechenden Einträge hinfällig, so die Haltung der Regierung. Zudem könnten die von den Baulinien betroffenen Grundeigentümerschaften wieder frei über ihre Grundstücke verfügen. Im Gegenzug will die Regierung dem Kantonsrat bis 2032 einen Antrag zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Ägerital vorlegen.
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