Behindertengleichstellung

Trotz gesetzlicher Vorgabe: Der öffentliche Verkehr im Kanton Luzern ist noch weit entfernt von barrierefrei

Seit Anfang Jahr muss der öffentliche Verkehr für Menschen mit Behinderung hindernisfrei zugänglich sein. Doch im Kanton Luzern erfüllen 16 Bahnhöfe sowie die Mehrheit der Bushaltestellen diese Anforderung noch nicht. Ab sofort müssen Ersatzmassnahmen angeboten werden.
Der Bahnhof Luzern ist barrierefrei zugänglich, anders als 16 andere Bahnhöfe im Kanton.
Foto: Symbolbild: Boris Bürgisser (Luzern, 28. 1. 2022)

Steile Rampen, hohe Schwellen, unvermeidbare Treppen: Was die einen erst wahrnehmen, wenn sie mit schwerem Gepäck oder Kinderwagen reisen, ist für andere eine alltägliche Einschränkung. Diese Hürden gilt es zu überwinden, besagt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2004. Es verlangt innert 20 Jahren einen autonomen Zugang des öffentlichen Verkehrs für alle.

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