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Gemeindeversammlung

Trotz Gerichtsentscheid: Wauwil lehnt die Gewässerraumausscheidung im Wauwilermoos ab

Die Stimmberechtigten in Wauwil wehren sich gegen den Gerichtsentscheid, welcher die Gewässerraumausscheidung im Wauwilermoos anordnete. Die Gemeinde muss die Ausscheidung wohl trotzdem vornehmen.
Die Wiesennelken blühen im Wauwilermoos.
Bild: Bild: Vinzenz Blum (19.05.2023)

Die Gemeindeversammlung in Wauwil hat den Teilzonenplan Gewässerraum Wauwilermoos diese Woche mit 51 Nein- zu 41 Ja-Stimmen abgelehnt, wie es in einer Mitteilung heisst. Dies, obwohl Gemeindepräsident Ivo Kreienbühl vor der Versammlung keinen grossen Widerstand erwartet hatte. Damit widersetzen sich die Stimmberechtigten einem Gerichtsentscheid.

Doch von vorne: Vor zwei Jahren hatte die Gemeindeversammlung mit dem Segen der Luzerner Regierung entschieden, im Wauwilermoos keine Korridore zu definieren – obwohl das Gebiet als besonders schützenswert gilt. Gegen den regierungsrätlichen Entscheid reichte das Bundesamt für Umwelt daraufhin Beschwerde ein, welche das Kantonsgericht später guthiess. Deshalb ging die Vorlage an die Gemeinde zurück, welche den Gewässerraum gemäss den Ausführungen im Urteil im Wauwilermoos ausscheiden musste.

Mit der Teilrevision kam die Gemeinde dem Umsetzungsauftrag nach. Konkret geht es um die Gewässer Sandlochbach, die Kleine Ron und den offenen Abschnitt des Scheidgrabens. Gemäss dem «Willisauer Bote» stiess am Dienstagabend bei einigen Teilnehmenden auf Unverständnis, dass ein Gericht den Entscheid der Stimmbevölkerung bemängelte. Der Gemeinderat gehe nun davon aus, dass der Kanton die Ausscheidung des Gewässerraums der Gemeinde trotzdem auferlegen werde. (fmü)

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