Verwaltungsgericht Zug

Trotz verängstigter Frau und sieben Messern im Gepäck – Mann darf die Klinik Zugersee verlassen

Zwei Wochen nachdem ein Arzt eine fürsorgerische Unterbringung wegen Wahnvorstellungen und möglicher Fremdgefährdung angeordnet hatte, durfte der 48-Jährige wieder in die Freiheit hinaus. Das Zuger Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde des Mannes gut, weil dieser unter anderem zu einem Messerschleifer wollte.
Ein Mann wird von der Zuger Polizei aufgegriffen und hat sieben Messer dabei. Er wirkt verwirrt und wird daraufhin in die psychiatrische Klinik Zugersee gebracht.
Foto: Symbolbild: Boris Bürgisser (25. 11. 2025)

Ein 48-jähriger Mann wurde kurz vor Weihnachten 2025 mittels einer sogenannten ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung (äFU) in die Klinik Zugersee der Triaplus AG eingewiesen. Er hatte damals Wahnvorstellungen bei bekannter bipolarer Störung, wobei eine Fremdgefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden konnte und eine psychiatrische Mitbeurteilung gewünscht wurde. Die Polizei hatte den Mann aufgegriffen, nachdem die Ehefrau diese in Sorge alarmiert hatte. Die Polizei stellte fest, dass er sieben Messer mit sich trug.

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