Kanton Luzern

Bundesgericht entscheidet: Luzerner mit Trisomie 21 muss die Sonderschule besuchen

Die Eltern eines Zwölfjährigen wollten, dass ihr Kind trotz Behinderung die Regelschule besuchen kann. Das Bundesgericht lehnt dies ab.

Es geht um einen heute zwölfjährigen Luzerner, der mit Trisomie 21 geboren wurde. Der Knabe besuchte bis zur vierten Primarklasse die Regelschule in seiner Wohnsitzgemeinde. Aufgrund seiner Behinderung hatte er Anspruch auf Unterstützung im Rahmen der integrativen Sonderschulung. So hatte er beispielsweise eine eigene Assistenzperson, die ihn im Unterricht begleitete. Hinzu kamen Logopädie und weitere heilpädagogische Massnahmen.

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