Das Vorgehen des 35- und des 34-Jährigen war dreist und höchst professionell. Möglich waren diese Tathandlungen aber nur dank Insiderwissen über das damals geltende Sicherheitssystem der Banken. Der Staatsanwalt vermutete vor dem Strafgericht, dass die beiden Angeklagten, die von der Teilnahme am Prozess dispensiert waren und sich wahrscheinlich in ihrem Heimatland befinden, Teil eines international tätigen Netzwerkes seien.
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