07.01.2026, 17:00 Uhr
updateAktualisiert: 07.01.2026, 17:49 Uhr
Lukas Nussbaumer
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Die 120 Mitglieder des Luzerner Kantonsrats müssen ihre Arbeitgeber und Interessenbindungen genauso offenlegen wie die 246 National- und Ständeräte. Geregelt ist diese Pflicht im Luzerner Kantonsratsgesetz beziehungsweise im Bundesgesetz über die Bundesversammlung; die Formulierungen sind fast deckungsgleich.
