Entscheid des Obergerichts

Nach Tötungsdelikt in Baar: Staatsanwaltschaft muss Rolle des Vollzugsdienstes untersuchen

Hat der Zuger Vollzugsdienst im Umgang mit einem psychisch kranken Straftäter Fehler gemacht? Das Obergericht findet, diese Frage sei zu wenig geklärt, um auf eine Strafuntersuchung zu verzichten – und korrigiert den Entscheid der Staatsanwaltschaft.
Das Obergericht stellt sich gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft.
Foto: Stefan Kaiser

Mitte Juni wurde am Strafgericht Zug der Fall von Manuel F.* behandelt. Er hat im Oktober 2024 seinen schlafenden Vater in der gemeinsamen Wohnung getötet. Im Gericht wurde Kritik am Vollzugs- und Bewährungsdienst Zug (VBD) laut. Denn: Manuel F. befand sich nach einer schweren Gewalttat im Jahr 2017 wieder auf freiem Fuss.

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