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Entscheid des Obergerichts
Nach Tötungsdelikt in Baar: Staatsanwaltschaft muss Rolle des Vollzugsdienstes untersuchen
Hat der Zuger Vollzugsdienst im Umgang mit einem psychisch kranken Straftäter Fehler gemacht? Das Obergericht findet, diese Frage sei zu wenig geklärt, um auf eine Strafuntersuchung zu verzichten – und korrigiert den Entscheid der Staatsanwaltschaft.
Das Obergericht stellt sich gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft.
Mitte Juni wurde am Strafgericht Zug der Fall von Manuel F.* behandelt. Er hat im Oktober 2024 seinen schlafenden Vater in der gemeinsamen Wohnung getötet. Im Gericht wurde Kritik am Vollzugs- und Bewährungsdienst Zug (VBD) laut. Denn: Manuel F ...