Luzern/Aargau

Verbotenes Töff-Manöver löst Streit zwischen drei Staatsanwaltschaften aus

Ein Motorradfahrer reisst im Kanton Luzern das Vorderrad in die Luft und setzt es im Kanton Aargau auf den Boden. Der Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz wird von Zürcher Behörden festgestellt. Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig?
Das Fahren nur auf dem Hinterrad ist auf öffentlichen Strassen verboten.
Foto: Symbolbild: Getty

Er sieht spektakulär aus, gilt aber als grobe Verkehrsregelverletzung und ist darum auf öffentlichen Strassen verboten: Beim Wheelie reissen Töfffahrer mit Hilfe der Kupplung oder eines Zugs am Gasgriff das Vorderrad hoch und halten, nur auf dem Hinterrad fahrend, die Balance. Ein solches Manöver hat im Frühling des letzten Jahres mutmasslich ein junger Mann aus dem Kanton Aargau verübt. Er löste damit einen Fall aus, der erst jetzt an Fahrt gewinnen kann. Denn drei Staatsanwaltschaften waren involviert – keine wollte das Verfahren übernehmen. Schliesslich musste die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entscheiden.

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