Strafvollzug

20 Jahre nach dem Urteil: Luzerner Todespfleger wird nicht in Freiheit entlassen

Weil er zwischen 1995 und 2001 in Alters- und Pflegeheimen 22 Patienten tötete, wurde ein Mann 2006 zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Auch zwei Jahrzehnte danach befindet er sich im offenen Strafvollzug.

Der Mann, der als Todespfleger bekannt geworden ist, wird auch 20 Jahre nach seiner Verurteilung nicht entlassen. «Der Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Luzern hat in diesem Fall die bedingte Entlassung abgelehnt. Der Verurteilte bleibt weiterhin im offenen Strafvollzug und geht einer Arbeit nach», schreibt das Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Anfrage. Weitere Angaben macht es nicht.

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