Der Mann, der als Todespfleger bekannt geworden ist, wird auch 20 Jahre nach seiner Verurteilung nicht entlassen. «Der Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Luzern hat in diesem Fall die bedingte Entlassung abgelehnt. Der Verurteilte bleibt weiterhin im offenen Strafvollzug und geht einer Arbeit nach», schreibt das Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Anfrage. Weitere Angaben macht es nicht.
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