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Luzern

Tierschützer Erwin Kessler unterliegt gegen «Luzerner Zeitung»

Das Thurgauer Obergericht kommt zum Schluss, dass über ein Urteil gegen Tierschützer Erwin Kessler korrekt berichtet wurde.
Der Thurgauer Tierschützer Erwin Kessler. (Bild: Andrea Stalder)

Pascal Hollenstein

Das oberste Thurgauer Gericht hat in einem Zivilverfahren zwischen Erwin Kessler, dem Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), und der «Luzerner Zeitung» sowie dem «St. Galler Tagblatt» den Medienunternehmen den Rücken gestärkt. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Zeitungen über ein Urteil gegen Kessler vor dem Bezirksgericht Winterthur korrekt berichtet hatten. Die Winterthurer Richter hatten eine Tierschutzaktivistin vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede zu Lasten Kesslers freigesprochen. Die Aktivistin und grüne Politikerin hatte in den sozialen Medien geschrieben, Kessler vertrete eine «antisemitische Haltung», und einen Facebook-Post-Bezug verlinkt, in dem er als «Nazi» und «Antisemit» bezeichnet worden war. Laut dem Gericht war dies zulässig, zumal die Aktivistin in seinen Augen dafür den Wahrheitsbeweis erbringen konnte. Kessler müsse sich die Begriffe «Nazi» und «Antisemit» gefallen lassen, so das Gericht weiter.

Als die «Luzerner Zeitung» und das «St. Galler Tagblatt» über den Fall berichteten, belangte Kessler die Zeitungen zivilrechtlich. Gegen den Autor des Artikels reichte er darüber hinaus Strafanzeige ein. Kessler argumentierte, die Titel zu den jeweiligen Berichten seien irreführend und würden vom Publikum so verstanden, dass jedermann Kessler nun als «Antisemiten» und «Nazi» bezeichnen dürfe, er also auch ein «Nazi» und «Antisemit» sei. Dies sei üble Nachrede. Zivilrechtlich verlangte er deshalb, dass die Zeitungen den Titel zu dem Onlinebericht sofort löschen müssten. Strafrechtlich verlangte er, der Journalist sei wegen übler Nachrede zu verurteilen.

Berichterstattung weder missverständlich noch falsch

Wie das Thurgauer Obergericht im zivilrechtlichen Verfahren aber nun festhält, war die Berichterstattung der Zeitungen weder missverständlich noch falsch. Die Medien hätten ganz einfach den Inhalt des Winterthurer Urteils wiedergegeben. Dies werde auch einem Durchschnittsleser klar. Deshalb gebe es auch keinen Grund, die Zeitungen zur Löschung von Titeln zu verpflichten.

Kessler kann das Urteil noch vor Bundesgericht ziehen. Im strafrechtlichen Verfahren ist er bereits mehrere Male unterlegen. Zunächst wollte die dort zuständige St. Galler Staatsanwaltschaft das Verfahren gar nicht an die Hand nehmen, da die Anzeige Kesslers offensichtlich unbegründet sei. Nachdem Kessler gegen diesen Entscheid Beschwerde geführt hatte, eröffnete die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwar, stellte es aber – da keine Straftat des Journalisten vorliege – gleich wieder ein. Gegen diesen Entscheid führt Kessler derzeit Beschwerde.

Erwin Kessler wird – vor allem wegen Äusserungen zum jüdischen Schächten – immer wieder in die Nähe des Antisemitismus gerückt und führt deswegen Dutzende Verfahren, auch gegen Medienschaffende. Zuletzt hat das Zürcher Bezirksgericht zwei Journalisten des Tamedia-Verlags freigesprochen, die daran erinnert hatten, dass Kessler vom Bundesgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden war. Das Gericht hielt fest, es handle sich um eine Tatsache, deren Erwähnung man nicht unterdrücken dürfe. Auch diesen Fall zieht Kessler weiter.

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