16.10.2025, 13:18 Uhr
updateAktualisiert: 16.10.2025, 13:13 Uhr
Lukas Nussbaumer
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Seit dem 1. September gilt im Kanton Luzern eine neue Strassenverkehrsordnung. Sie ist die Basis für die Bearbeitung von Tempo-30-Gesuchen auf Kantonsstrassen, die durch Dörfer und Städte führen und auf denen aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern erlaubt ist.