Nidwalden

Teilrevision des Gemeindegesetzes – was ändert sich genau?

Der Mai ist der Monat der Gemeindeversammlungen. In Nidwalden stehen dieses Jahr einige Änderungen an. Es sind die ersten Versammlungen, die seit der Teilrevision des Gemeindegesetzes stattfinden.
Das revidierte Gemeindegesetzt trat am 1. Januar 2026 in Kraft.
Foto: Dominik Wunderli (Stans, 8. 3. 2026)

Nidwaldner Gemeinden müssen sich auf neue Abläufe einstellen. Mit der Teilrevision des Gemeindegesetzes wird die Gemeindeversammlung zwar nicht grundlegend umgebaut – einige Änderungen werden sich aber auch für die teilnehmende Bevölkerung bemerkbar machen. Mit der Revision wollte der Kanton hauptsächlich das Verfahren vereinheitlichen und vereinfachen sowie Rechtsunsicherheiten korrigieren.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-