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Luzern

Tausende zusätzliche Luzerner Hausbesitzer sollen Beiträge zahlen

Die Luzerner Regierung will den Feuerschutz von Gebäuden verbessern, vorab in ländlichen Gebieten. Darum will sie den Kreis der beitragspflichtigen Grundeigentümer ausweiten.
Der Brand im Hotel Schlüssel in der Stadt Luzern verursachte hohe Kosten. Nun will die Regierung den Feuerschutz verbessern. (Bild: Jakob Ineichen (2. Mai 2018))

Lukas Nussbaumer

Bei der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern sind knapp 122'000 Gebäude versichert. Ihr Wert beträgt mehr als 117 Milliarden Franken. Das Ziel der Gebäudeversicherung, die als nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert ist und die unter der Aufsicht des Kantons- und Regierungsrats steht, leuchtet deshalb ein: möglichst wenig Schäden registrieren. Jahre wie 2018, als der Feuerteufel überdurchschnittlich oft wütete und die 63 Feuerwehren ausserordentlich viele Grossbrände bekämpfen mussten, sollten für die Gebäudeversicherung also die Ausnahme bleiben (siehe Kasten am Ende des Textes).

Um Brandschäden möglichst klein zu halten, sind nahe gelegene und schnell verfügbare Löschwassereinrichtungen essenziell. Dazu gehören Hydranten und insbesondere in abgelegenen, ländlichen Gebieten auch Weiher, Brunnen, spezielle Löschwasserbehälter oder Stauvorrichtungen an Flüssen und Bächen. Für die Finanzierung dieser im Gesetz über den Feuerschutz als «Wasserbezugsorte» bezeichneten Löschwasserquellen sind die Gemeinden verantwortlich. Und sie sollen nun zusätzliche Gelder erhalten, damit sie mehr Löscheinrichtungen finanzieren und so den Feuerschutz verbessern können. Parteien, Gemeinden und Verbände können ihre Meinung zu diesen Plänen der Regierung, dargelegt in einer Revision des Gesetzes über den Feuerschutz, bis Ende März 2020 äussern.

Beitrag soll limitiert werden

Die Vernehmlassungsvorlage enthält drei Kernpunkte. Erstens soll der Kreis der beitragspflichtigen Hausbesitzer ausgeweitet werden. Künftig würden Gelder fällig für Liegenschaften, die innerhalb eines Radius von 400 Metern um einen Hydranten oder Löschwasserweiher liegen. Aktuell beträgt der beitragspflichtige Abstand zu einem Hydranten 100 Meter. Zweitens sollen durch die Gebäudebesitzer nicht nur Hydranten mitfinanziert werden, sondern auch andere sogenannte Wasserbezugsorte. Und drittens sieht die Regierung vor, den maximalen Beitrag zu begrenzen – auf zwei Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Dieser beträgt bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus eine halbe Million Franken, was eine Abgabe von 10'000 Franken zur Folge hätte.

Als Grund für diese Änderungen gibt die Regierung an, die Gemeinden hätten mit der geltenden Regelung Mühe, genügend Löscheinrichtungen bereitzustellen. Dies vorwiegend in ländlichen Gebieten, wo nicht Hydranten, sondern andere Wasserbezugsorte im Vordergrund stehen und die Gebäude weiter auseinander liegen als in dicht besiedelten Gebieten.

Finanzielle Auswirkungen sind unbekannt

Wie viel Geld die Gemeinden mit dem heute geltenden 100-Meter-Radius einnehmen, ist gemäss dem für die Vorlage verantwortlichen Justiz- und Sicherheitsdepartement nicht bekannt. Ebenso offen ist, wie sich die Gesetzesrevision finanziell auswirkt. Dies deshalb, weil weder die Anzahl der tatsächlich realisierten neuen Löscheinrichtungen noch die Zahl der im 400-Meter-Radius liegenden Gebäude vorhersehbar sind. Weil das Ziel der Revision aber mit dem Bau von mehr Löschwassereinrichtungen definiert ist, sind Mehrkosten zu erwarten. Das gilt vorab für abgelegene Gebiete, wo der Feuerschutz laut Regierung «insbesondere» verbessert werden soll.

«Abgelegene Gebiete» impliziert Bauten, die ausserhalb der Bauzone liegen. Also Bauernhäuser und Ställe oder früher landwirtschaftlich genutzte Gebäude. Armin Hartmann, Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) des Kantons Luzern, geht denn auch davon aus, dass in den Siedlungsgebieten «wohl nur wenige Hausbesitzer betroffen sein werden».

Eine Schätzung, wie viele zusätzliche Grundeigentümer in ländlicheren Gebieten zur Kasse gebeten würden, sei schwierig. «Doch es dürften kantonsweit mehrere Tausend sein», vermutet der Unternehmer und SVP-Kantonsrat aus Schlierbach. Wie sich der HEV Luzern zu den Plänen der Regierung stellt, lässt Hartmann offen:

«Wir werden die Vor- und Nachteile würdigen. Sicher ist, dass wir keine Fundamentalopposition leisten.»

Vieles an der Vorlage sei nachvollziehbar, so die Ausweitung des Radius auf 400 Meter oder die Einführung einer Beitragsobergrenze, auch wenn diese mit zwei Prozent des Gebäudeversicherungswerts «eher hoch» angesetzt sei.

Auch Stefan Heller will sich zur Vorlage der Regierung noch nicht abschliessend äussern. Es gelte abzuwägen zwischen den Kosten und der Sicherheit, sagt der Geschäftsführer des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands. Und ergänzt: «Eigentlich geht es hier um eine Kostenumlagerung von den Gemeinden zu den Grundeigentümern. Wir werden genau hinsehen und die Folgen für die Bauern klären.»

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