Bis Ende Monat bleiben der Firma BD Swiss noch, um den Zusatz «Swiss» aus ihrem Namen sowie das Schweizerkreuz aus ihrem Logo zu streichen. Das hat das Handelsgericht Bern jüngst in einem wegweisenden Urteil entschieden. Der in Zug registrierte Finanzdienstleister erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für eine schweizerische Herkunftsangabe nicht und muss seinen Auftritt entsprechend anpassen.
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