(haz/pd) Ende des vergangenen Jahres hatte die SVP Neuheim angekündigt, die Finanzkompetenz des Gemeinderates mittels Motion regeln zu wollen. Laut Mitteilung der SVP-Ortspartei ist eine solche Motion nicht notwendig.
Mit der neuen Gemeindeordnung, die 2018 an der Urne angenommen worden war, gab sich der Gemeinderat eine unlimitierte Ausgabenkompetenz für werterhaltende Massnahmen bei Gebäuden und Einrichtungen. Die aufgrund der Interpretation des Paragrafen «Gebundene Ausgaben» im kantonalen Finanzhaushaltsgesetz, wie die SVP Neuheim weiter schreibt. Bereits an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2018 waren im Budget 2019 zwei entsprechende Kredite in der Höhe von über einer Million Franken eingestellt. Diese wollte der Gemeinderat aufgrund der neu erteilten Kompetenz selber bewilligen.
Die Gemeindeversammlung lehnte dies ab, die Geschäfte werden nun an der nächsten Gemeindeversammlung den Stimmbürgern erneut vorgelegt. Die SVP-Sektion Neuheim plante mittels Motion klare Verhältnisse zu schaffen und die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Das heisst, es wären wieder alle einmaligen Ausgaben über 100'000 Franken der Gemeindeversammlung vorzulegen.
Das Recht ist in dieser Frage deutlich
Bei der Ausarbeitung der Motion wurde laut Mitteilung klar, dass das übergeordnete kantonale Recht klar formuliert ist.« Es bedarf lediglich einer korrekten Anwendung durch den Gemeinderat», schreibt die SVP.
Nach der Gemeindeversammlung vom Dezember 2018 geht die SVP davon aus , dass unter den Parteien breiter Konsens besteht, dass ähnliche Geschäfte, wie in den vergangenen Jahren, als separate Kreditbegehren zur Abstimmung zu bringen sind. Der Gemeinderat habe jedenfalls signalisiert, künftig in diesem Sinne zu handeln. «Aus diesen Gründen und im Vertrauen auf den Gemeinderat verzichtet die SVP Neuheim auf die Einreichung einer Motion.»