Alter

Suizidhilfe: Zuger Regierungsrat überlässt Entscheid den Pflegeinstitutionen

Im Kanton Zug erlauben verschiedene Institutionen der Langzeitpflege die Suizidhilfe in ihren Räumen. Die Regierung will gesetzlich keinen generellen Anspruch auf diese Hilfe begründen.
Im Kanton Zug sollte die Möglichkeit des assistierten Suizids in den Räumlichkeiten der Pflegeinstitutionen im Gesetz verankert werden. Der Regierungsrat möchte das nicht.
Foto: Symbolbild:
Gaetan Bally/Keystone

Im Kanton Zug wie auch auf Bundesebene gibt es aktuell keine Regelung bezüglich Suizidhilfe in Pflegeinstitutionen. Die GLP-Fraktion im Kantonsrat wollte deshalb in einer Motion den Regierungsrat beauftragen, «das Gesundheitsgesetz so anzupassen, dass Personen, die in Pflegeinstitutionen im Kanton Zug leben bzw. sich in solchen aufhalten, einen Rechtsanspruch auf den Beizug einer externen Organisation zwecks Inanspruchnahme eines assistierten Suizids (Sterbehilfe) erhalten».

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