Im Kanton Zug wie auch auf Bundesebene gibt es aktuell keine Regelung bezüglich Suizidhilfe in Pflegeinstitutionen. Die GLP-Fraktion im Kantonsrat wollte deshalb in einer Motion den Regierungsrat beauftragen, «das Gesundheitsgesetz so anzupassen, dass Personen, die in Pflegeinstitutionen im Kanton Zug leben bzw. sich in solchen aufhalten, einen Rechtsanspruch auf den Beizug einer externen Organisation zwecks Inanspruchnahme eines assistierten Suizids (Sterbehilfe) erhalten».
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
