Wer nach einer Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge erhält, wer wie viel Unterhalt zahlt und wer wie oft ein Besuchsrecht hat – das klären Eltern im Idealfall ohne Anwälte und Richterinnen. In der Realität sieht es leider oft anders aus. Ein aktuelles Beispiel: Ein unverheiratetes, getrennt lebendes Luzerner Paar teilte sich zuerst das Sorgerecht für beide Kinder. Nachdem das ältere Kind in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und danach in einem Schulheim untergebracht wurde, wies die Kesb der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, weil sie feststellte, dass persönliche Kontakte zwischen dem Kind und seinem Vater vorerst ausgeschlossen sind. Dagegen wehrte sich der Vater erfolglos bis vor Bundesgericht.
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