Die Coronapandemie hat gerade begonnen, als die Beschuldigte und ihr Partner Ende Februar 2020 in eine Ferienwohnung in Silenen ziehen. Übergangsweise, bis zum Bezug ihrer neuen Wohnung, wie die Frau aussagt. Anfangs verläuft das Mietverhältnis ohne Komplikationen, die Beschuldigte richtet den Vermietern vom 28. Februar bis zum 18. April knapp 2800 Franken aus, so wie vorgängig besprochen.
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