Im Frühjahr 2026 hat das Zuger Obergericht M.A., einen gebürtigen Italiener aus Zug, zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verfahrenskosten betrugen total über 32'000 Franken – zu seinen Lasten. Dem Mann war der Führerschein entzogen worden. Nachdem die Behörden seinen Forderungen, diesen sofort auszuhändigen, nicht nachgekommen waren, deckte er das Strassenverkehrsamt und die dortigen Angestellten mit Beschimpfungen und üblen Drohungen ein, welche letztlich auf Leib und Leben abzielten.
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