Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Schweinestall Meggen
Gesetz von 1995 wird Bauer Hofer zum Verhängnis
Nach 300 Jahren bangt die Familie Hofer um ihren Bauernbetrieb in Meggen – wegen einer Regelung, die vor 24 Jahren eingeführt wurde. Jetzt zeigt sich: Die Gemeinde hätte die Schweinehaltung am heutigen Standort schon längst verbieten müssen.
Der Schweinestall des Megger Bauern Kaspar Hofer befindet sich zu nahe beim Siedlungsgebiet. Ein Gesetz von 1995 verlangt einen Mindestabstand von 58 Meter. (Bild: Pius Amrein, 17. Juni 2019)