Externe Kinderbetreuung

Steuerbelege nicht konsequent eingefordert – eidgenössische Finanzkontrolleure rüffeln Luzern

Steuerämter müssen von Bürgern, die ihre Kinder extern betreuen lassen, konsequent Belege einfordern, schreibt die eidgenössische Finanzkontrolle. In Luzern wird das nicht immer gemacht. Kundenfreundlichkeit und Verhältnismässigkeit gingen vor.
Wer sein Kind in der Kita betreuen lässt, kann einen Teil der Kosten von den Steuern abziehen.
Foto: Symbolbild: Maximilian von Klenze/DPA

Bald stellen die Kantone ihre aktuellste Steuersoftware bereit. Neben den Kantonen und den Gemeinden will auch der Bund seinen Anteil haben. 2024 nahm die eidgenössische Steuerverwaltung über die Kantone brutto rund 30 Milliarden Franken an direkten Bundessteuern ein, etwa 1,5 Milliarden Franken stammten aus dem Kanton Luzern. 21,2 Prozent davon, also etwas über 300 Millionen Franken, konnte der Kanton behalten.

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