Kanton Luzern

Gesetzliche Vorgabe zur Sterbehilfe stösst bei Heimen auf Widerstand

Luzerner Pflegeheime und Spitäler sollen ihren Bewohnerinnen und Patienten Sterbehilfe vor Ort ermöglichen: Was der Kantonsrat kürzlich entschieden hat, löst bei vielen Heimen einen Abwehrreflex aus. Die Spitäler reagieren abwartend bis gelassen.
Sterbehilfeorganisationen werden in Zukunft im Kanton Luzern Zugang zu allen Pflegeheimen und Spitälern erhalten.
Foto: Symbolbild: Gaëtan Bally/Keystone

Extra das Pflegeheim oder Spital verlassen, um mithilfe einer Organisation wie Dignitas oder Exit selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden? Das will das Luzerner Kantonsparlament in Zukunft niemandem mehr zumuten. Es hat am 30. März eine Motion der SP überwiesen, die verlangt, dass per Gesetz alle öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen den Zugang zu externer Suizidbegleitung erlauben müssen. Die Regierung hat nun ein knappes Jahr Zeit, um einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

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