«Masseneinwanderung stoppen!», skandierte die SVP schon vor über zehn Jahren. Dieser Meinung war dann auch eine knappe Mehrheit von 50,3 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung: Sie sagte im Februar 2014 Ja zur SVP-Initiative, worauf am 1. Juli 2018 der «Inländervorrang light» eingeführt worden ist. Seither sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosigkeit von schweizweit mindestens acht Prozent – respektive seit 2020 fünf Prozent – zu melden. Diese Stellen sind während fünf Tagen ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich.
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