Sein viermonatiger Gefängnisaufenthalt hatte offenbar keinerlei Wirkung. Eine Woche nach seiner Entlassung aus der Luzerner Psychiatrie – dort unterzog er sich nach der Untersuchungshaft sechs Wochen lang einer stationären Behandlung – fing der Nidwaldner wieder damit an, seine ehemalige Partnerin zu belästigen. Für die ebenfalls in Nidwalden wohnende Frau begann damit erneut eine Zeit, die sie in ständige Angst versetzen und letztlich krank machen sollte, wie die Nidwaldner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift festhält.
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