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Luzern

Stadtrat will Zufahrten von Paketdiensten in die Altstadt einschränken

Künftig sollen Paketlieferanten nur noch von 6 bis 10 Uhr sowie von 17.30 bis 19.30 Uhr bewilligungsfrei in die Altstadt liefern dürfen.
Blick auf die Luzerner Altstadt.
Bild: Bild: Patrick Hürlimann (22. 8. 2023)

2021 sagte das Stadtluzerner Stimmvolk Ja zu den Gegenvorschlägen für neue Parkierungsreglemente. Die Vorlagen sahen etwa höhere Parkgebühren und mehr Kurzzeitparkplätze für das Gewerbe vor. Eine weitere Massnahme, die nun umgesetzt werden soll, ist, die Zulieferung von Paketen in die Altstadt restriktiver handzuhaben, wie die Stadt am Freitag mitteilte. Damit soll der Verkehr in der Fussgängerzone verringert werden.

Der Stadtrat will per Ende November eine Verordnung in Kraft setzen, wonach künftig Paketdienste nur noch von 6 bis 10 Uhr sowie von 17.30 bis 19.30 Uhr bewilligungsfrei in der Altstadt ausliefern dürfen. Vorgesehen ist aber eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, damit die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich neu zu organisieren.

Altstadt soll sicherer werden

«Je mehr Lieferverkehr in der Fussgängerzone Altstadt unterwegs ist, desto mehr sinkt die Aufenthaltsqualität auf den betroffenen Plätzen», führt Markus Birrer, Projektleiter Mobilität der Stadt Luzern, aus. Die Paketlieferungen, welche meist unter Zeitdruck erfolgen würden, hätten in den letzen Jahren stark zugenommen und würden oftmals dann ausgeführt, wenn die Fussgängerzonen stark frequentiert seien. «Dies ist in Bezug auf die Verkehrssicherheit nicht optimal. Zu Fuss Gehende sollen sich in einer Fussgängerzone jederzeit sicher fühlen.»

Ausgenommen von dieser Regelung sind unaufschiebbare Lieferungen von zum Beispiel verderblichen Waren, Laborproben oder dringend erforderlichen Medizinprodukten. Ebenfalls nicht betroffen ist die Zustellung von Briefen, Zeitungen und Zeitschriften.

Zu Fuss ausliefern bleibt erlaubt

Kann man nun also ausserhalb dieser Zeitfenster keine Pakete mehr empfangen? «Die Zustellung der Pakete ist grundsätzlich nicht verboten. Die Zufahrt für die Zustellung ist jedoch eingeschränkt», konkretisiert Birrer. Ein Kurier könne sein Fahrzeug jederzeit ausserhalb der Fussgängerzone (legal) parkieren und Pakete zu Fuss in der Altstadt ausliefern. Velokuriere, für die das Fahrverbot abgesehen von bestimmten Abschnitten ebenfalls gilt, könnten ihr Velo auch stossen.

Eine Bewilligung für die Zufahrt ausserhalb der Zeitfenster erhalten Geschäftsbetriebe, wenn der Güterumschlag nicht während diesen erfolgen könne sowie für den Piketteinsatz und die Behebung technischer Notfälle.

Dass die Zulieferung zwischen 17.30 Uhr und 19.30 Uhr scheinbar in ein Zeitfenster fällt, in dem in der Altstadt ohnehin schon reges Treiben herrscht, soll kein Problem sein. «Die Zeitfenster wurden mit der City Vereinigung und dem Quartierverein Altstadt abgesprochen und als zielführend empfunden», betont Birrer.

«Alle Akteure in der Altstadt, darunter auch unser Quartierverein, konnten sich in diese Verordnung einbringen», bestätigt Marco Castellaneta, Präsident des Quartiervereins Altstadt. Das Zustellfenster zur Feierabendzeit sei für Bewohnende und Ladenbetreiber ideal, besser als spätabends oder mitten am Nachmittag. Der Verein ist darum zufrieden mit dieser Regelung: «Vielleicht ist es für den einen oder anderen ein Nachteil, dass man nicht den ganzen Tag durch einen Zustelldienst hat. Den berühmten ‹Föifer› und das Weggli gibt es aber auch hier nicht. Dafür haben wir nun während einigen Stunden eine ruhigere, verkehrsarme Altstadt.»

Geplante Senkpoller sollen helfen

«Für die Durchsetzung der Altstadtzufahrtsverordnung ist die Luzerner Polizei zuständig», sagt Birrer. Die ab Herbst 2025 geplanten Senkpoller an den vier Zufahrtsrouten Grendel, Mühleplatz, Krongasse und Kapellplatz würden sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Apropos Poller: Bei der Rathaustreppe, auf die sich regelmässig Autofahrende verirren , sind keine geplant. «Die geplanten Senkpoller beim Kapellplatz sollten jedoch Fahrzeuglenkende, die ortsunkundig sind, von einer Spritztour über die Rathaustreppe abhalten.»

In der Altstadtzufahrtsverordnung wird auch festgehalten, dass das Parkieren vor Hotels in der Altstadt nicht mehr geduldet und geahndet. wird. Die Zu- und Wegfahrt ist Hotelgästen jedoch gestattet.

Für den Güterumschlag der Geschäfte bestehen übrigens bereits Restriktionen: Dieser ist nur von 6 bis 10 Uhr ohne Bewilligung gestattet.

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